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Urteile

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Gerichte kennen gerne die Einkommensverhältnisse des Angeklagten, um die Geldstrafe bemessen zu können. Der Angeklagte darf aber auch zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen Schweigen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden F. ließ, um u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären, eine Hausdurchsuchung durchführen. Die Polizei rückte also in den frühen Morgenstunden mit mehreren Streifenwagen an, um die Wohn- und Geschäftsräume meines Mandanten zu durchsuchen. Der Angeklagte war entsetzt. Das ging zu weit - befand das Oberlandesgericht, nachdem ich am gleichen Tag noch für meinen Mandanten eine Beschwerde gegen diese Durchsuchungsmaßnahme eingereicht hatte.

Die Durchsuchungsmaßnahme war, so schrieb das OLG, unverhältnismäßig. Es äußerte auch Zweilel an der Geeignetheit der Maßnahme.

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Immer wieder höre ich in der Praxis, dass Autofahrer einen Schlag hören oder gar spüren. Wenn sie dann anhalten, betrachten sie nur ihr eigenes Fahrzeug, sehen keinen Schaden und fahren weiter. Auf die Idee, dass trotzdem ein anderes Fahrzeug beschädigt worden sein kann, kommen sie gar nicht. Auch das ist eine Unfallflucht und kann nicht nur eine Geldstrafe von ca. 1,5 Monatsgehältern, sondern auch einen Entzug der Fahrerlaubnis (also: Führerschein weg!) zur Folge haben.

Dabei kann man dies einfach vermeiden. Einfach stehen bleiben und die Polizei rufen. Wenn die Polizisten sagen, man dürfe weiter fahren, ist man aus dem Schneider. Schlimmstenfalls bezahlt die eigene Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden. Bei Unfallflucht tut sie dies zwar auch, kann sich aber die Zahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 € vom Verursacher zurück holen.

Wenn Sie in eine solche Lage geraten sind, konsultieren Sie dringend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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Allgemeines Verkehrsrecht

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Wenn ein Autofahrer im Stau mit einem Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht in der Rettungsgasse kollidiert, so haftet der im Stau stehende alleine! So entschied das OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.8.20187 U 153/18 - .

Der Autofahrer hatte vorliegend aber auch ein Problem, seine Schilderung zu beweisen - gegen die Feuerwehrleute

Stau und Rettungsgasse, Feuerwehr rammt Parker mehr...
"Der Gesetzgeber geht in § 21 JVEG von einer Entschädigung von Nachteilen bei der Haushaltsführung von (Anm.: heute) 14,00 € aus. Damit gibt der Gesetzgeber eine eigene, pauschalierende Bewertung für den Wert dieser Tätigkeiten ab; auch unter pauschalierender Anwendung von § 287 ZPO ist kein Grund ersichtlich, bei der Be-rechnung des Haushaltsführungsschadens hiervon abzuweichen. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn ein Unfallverletzter für die Zeit, in der er verletzungsbedingt den Haushalt nicht führen kann, eine geringere Entschädigung erhalten würde, als in der Zeit, in der er wegen desselben Unfalls Monate später vor Gericht als Zeuge aussagt und deswegen an seiner Haushaltstätigkeit gehindert ist.“ Das Landgericht Tübingen bekräftigt damit seine Rechtsprechung seit dem Urteil vom 10.12.2013, - 5 O 80/13 -
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Der BGH entschied durch Urteil vom 02.07.2019 über einen Glatteisunfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Eine Kundin war auf dem Weg von ihrem Auto noch zwischen 2 PKW auf einer Eisfläche gestürtzt. Der Supermarktinhaber hatte nicht gestreut. Der BGH urteilt:

Richtig ist zwar im Grundsatz, dass der Zweck der Verkehrseröffnung und sich aus ihr ergebende besondere Gefahren den Umfang der Verkehrssicherungspflicht beeinflussen können. ...  Daher ist es auch im Ansatz zutreffend, bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Lebensmittelmarktes hinsichtlich seines Kundenparkplatzes zu berücksichtigen, dass dieser in der Erwartung angelegt wurde, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen .... Er wird daher seinen Kunden nicht nur einen im Rahmen des Zumutbaren möglichst gefahrlosen Zugang zu ihren auf dem Kundenparkplatz abgestellten Fahrzeugen verschaffen, sondern auch deren möglichst sicheres Be- und auch Entladen (z.B. von Leergut) ermöglichen müssen.

 

Vorliegend wurde die Klage aber abgewiesen, weil die Kundin zwischen 2 Fahrzeugen stürtzte und der Verkehrssicherungspflichtige hier nicht streuen musste, da die Kundin an einem der beiden geparkten Fahrzeuge hätte Halt suchen können. Sie hätte den Sturz also durch eigene Vorsorge verhindern.

Stürtze sind nicht immer harmlos und lustig

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Deutscher Führerschein

Einige Trunkenheitsfahrer brüsten sich, dass sie keine Ausfallerscheinungen hatten, nachdem sie von der Polizei angehalten worden waren. Genau das ruft die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan!

Normalerweise fordert die Führerscheinbehörde vor Wiedererteilung der wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogenen Führerscheins nur dann die Vorlage eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU - gerne auch "Idiotentest" genannt), falls der Kraftfahrer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 17.03.2021: Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist auch beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt zwar eine BAK von weniger als 1,6 Promille, aber mehr als 1,1 Promille aufwies, bei ihm aber keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. In einem solchen Fall begründen sonstige Tatsachen die Annahme von möglichem Alkoholmissbrauch. ... Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand könne, so das Gericht, von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufweise. Außerdem müsse festgestellt und dokumentiert worden sein, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeige.

Übrigens: es besteht keinerlei Verpflichtung, bei der Polizei an solchen Tests, wie "Nase-Nase-Probe", "auf einem Bein-stehen", "auf der Linie-laufen" etc mitzuwirken.

Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts mehr...

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EU-Führerschein

Deutsche Behörden prüfen, ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss. Dabei steht im Blickpunkt, ob der Führerscheininhaber 185 Tage im Ausstellerstaat war. Zweifel bestehen daran oft, wenn er in dieser Zeit an seinem deutschen Wohnsitz gemeldet blieb! Hiermit beschäftigen sich die unten angehängten Urteile.

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Ist die Adresse im Staat, der den Führerschein ausstellt, ein Hotel oder eine Gaststätte, kann dies Zweifel an den persönlichen und beruflichen Bindungen des Führerscheininhabers zum Ausstellerstaat wecken, zumal, wenn der Wohnsitz – am Ende noch der Erstwohnsitz – in Deutschland beibehalten wird. Der EuGH musste sich seit dem „Fall Kapper“ aus dem Jahr 2004 wiederholt mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine beschäftigen. Dabei kommt dem Wohnsitzerfordernis eine große Bedeutung zu. § 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde im Grunde wortgleich aus den Führerscheinrichtlinien übernommen. Wichtig ist die 185-Tage-Frist, die in § 7 FeV genannt ist. Diese reichte für den VGH München, Beschluss vom 23.01.2017, Az. 11 ZB 16.2458 hier nicht aus. Für ihn waren auch, wie es in § 7 FeV festgehalten ist, die persönlichen und beruflichen Bindungen von entscheidender Bedeutung. Hier war die Meldeadresse ein Hotel bzw. eine Gaststätte. Ferner wurde der Wohnsitz in Deutschland wohl beibehalten. Zum Wohnsitz in Deutschland äußerten sich zuletzt auch das OVG Koblenz NZV 2017, 45 und das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.8.2016 – 1 Ss 55/16. Beide Gerichte waren ebenfalls nicht davon überzeugt, dass die Person ihren ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Ausstellerstaat hatte. Ferner stellten sie fest, dass die Information nicht nur vom Ausstellerstaat kommen könne. In diesem Zusammenhang sei auf die gemeinsamen polizeilichen Zentren verwiesen. Dazu erkannte z. B. VGH München, SVR 2016, 358, dass deren Informationen als solche des Ausstellerstaats gelten.

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In der angehängten PDF können Sie mehere ausgewählte Gerichtsentscheidungen nachlesen.

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EU-Führerschein. Der Wohnsitz ist enorm wichtig! Welche Informationen darf das deutsche Verwaltungsgericht berücksichtigen? Welche Informationen dürfen die Verwaltungsbehörde und -gerichte stutzig machen bezüglich des Wohnsitzes des Führerscheininhabers? Wohnsitzadressen von Hotels und Gaststätten machen mißtrauisch – obwohl berühmte Persönlichkeiten, wie etwa Udo Lindenberg ihren Wohnsitz in einem Hotel haben. Ausländischer Führerschein – Knackpunkt Wohnsitz, keine Hoteladresse!

Der EuGH beschäftigte sich seit dem Fall Kapper, 2004, wiederholt mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine. Dabei kommt dem Wohnsitzerfordernis eine große Bedeutung zu. § 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde im Grunde wortgleich aus den Führerscheinrichtlinien übernommen. Wichtig ist die 185-Tage-Frist, die in § 7 FeV genannt ist. Diese reichte für den VGH München, Beschluss vom 23.01.2017, Az. 11 ZB 16.2458 hier nicht aus. Für ihn waren auch, wie es in § 7 FeV festgehalten ist, die persönlichen und beruflichen Bindungen von entscheidender Bedeutung. Hier war die Meldeadresse ein Hotel bzw. eine Gaststätte. Ferner wurde der Wohnsitz in Deutschland wohl beibehalten. Zum Wohnsitz in Deutschland äußerten sich zuletzt auch das OVG Koblenz NZV 2017, 45 und das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.8.2016 – 1 Ss 55/16. Beide Gerichte waren ebenfalls nicht davon überzeugt, dass die Person ihren ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Ausstellerstaat hatte. Ferner stellten sie fest, dass die Information nicht nur vom Ausstellerstaat kommen könne. In diesem Zusammenhang sei auf die gemeinsamen polizeilichen Zentren verwiesen. Dazu erkannte z. B. VGH München, SVR 2016, 358, dass deren Informationen als solche des Ausstellerstaats gelten.

 

Weiter ist zu beachten, dass im Falle eines Unfalls bei ungültiger EU-Fahrerlaubnis ein Regress seitens der Kfz-haftpflichtversicherung droht. Hierzu:

LG Karlsruhe Urt. v. 20.12.201719 S 19/17 - in BeckRS 2017, 140496 = SVR 2018,111

 

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Wenn der Führerschein von einem deutschen Gericht oder der Führerscheinbehörde entzogen entzogen wurde, ist häufig eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) notwendig, um wieder eine deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen. Hier ist die Durchfallquote hoch. Deutschland ist verpflichtet, legal in anderen EU-Staaten erworbene Führerscheine anzuerkennen. Gerade hier im Grenzgebiet zu Frankreich bietet es sich an, einen französischen Führerschein zu erwerben. Frankreich kennt keine MPU. Die Rechtsanwaltskanzlei Czaikowski vermittelt einen Kontakt zu einer deutschsprachigen Fahrschule in Frankreich. Einzelheiten und Voraussetzungen erläutere ich gerne persönlich oder telefonisch. Für diese anwaltliche Tätigkeit wird eine Vergütung berechnet.

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Rechtsanwalt Czaikowski: Ich war in Karlovy Vary, um mir ein eigenes Bild zu verschaffen. Hier Bilder aus Karlsbad mit der Ausländerpolizei, dem Magistrat (Führerscheinbehörde) und einem Beispiel von Wohnungen.

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Viele Deutsche machten ihren Führerschein in Tschechien. Dann kam diese Möglichkeit in die Kritik. Können Deutsche heute noch oder wieder legal einen Führerschein in Tschechien erwerben? Ich reiste nach Karlsbad/Tschechien, um mir selbst ein Bild zu machen. Weitere Informationen seitens der EU finden Sie hier: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

Im April 2017 verbrachte ich 2 Tage in Karlovy Vary (Karlsbad) in Tschechien. In der Partnerstadt von Baden-Baden besuchte ich eine deutschsprachige tschechische Fahrschule, sprach mit einem tschechischen Rechtsanwalt und besuchte die dortige Behörde.

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Ein deutsches Gericht entzog einem Letten seinen Lappen nach einer Trunkenheitsfahrt. Nach Ablauf der Sperrfrist sattelt der Lette drauf und erwar zusätzlich zur Führerscheinklasse B (PKW) in Lettland den EU-Führerschein der Klasse C (LKW) und führ in Deutschland damit PKW. Zu Recht entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 06.09.2018, Az. 3 C 31.16.

Die Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C dürfe deshalb auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehr...

Allgemeines

Erstinstanzlich hatte der Angeklagte u.a. zu seinen persönlichen Verhältnissen entschieden. Deswegen veranlasste der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden Ritter eine Hausdurchsuchung. Ein Grund bestand darin, Unterlagen aufzufinden, aus denen sich die Einkünfte des Angeklagten ergaben. Also rückte die Polizei in den frühen Morgenstunden mit mehreren Streifenwagen an, um Wohn- und Geschäftsräume des Angeklagten zu durchsuchen. Auf meine Beschwerde gegen diese grundrechtsrelevante Maßnahme gegen meinen Mandanten hin, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 3.2.2016 (Az. 1 Ws 227/15), dass eine Hausdurchsuchung jedenfalls unverhältnismäßig sei. Es äußerte auch Zweifel an der Notwendigkeit und Geeignetheit dieser damaligen Hausdurchsuchung.

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Versicherungsrecht

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Der Versicherer muss dieses Maß der groben Fahrlässigkeit beweisen, wobei absolute Fahruntüchtigkeit nicht immer dazugehört.

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Der BGH hatte sich mit den Klauseln einer Rechtsschutzversicherung zu befassen. Er entschied: Liest der Versicherungsnehmer die Vertragsklauseln seiner Rechtsschutzversicherung , wird er diesen entnehmen, dass von ihm in den dort genannten Fallgestaltungen die jeweils kostengünstigere Möglichkeit zu wählen ist, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden. Um dies beurteilen zu können, wird ihm einerseits eine rechtliche Abwägung abverlangt, ob ihm das kostengünstigere Vorgehen zumutbar ist. ... Es ist aber für den Versicherungsnehmer unmöglich zu erkennen, welche Tatbestände Kosten auslösen, wie hoch die Kosten sind und wie er sein Rechtsschutzziel auf kostengünstige Weise erreicht. Er muss zudem in seine Überlegungen verschiedene alternative Vorgehensweisen einbeziehen und deren jeweilige Auswirkungen in rechtlicher Hinsicht bewerten und gegeneinander abwägen, um beurteilen zu können, ob sich mit einer kostengünstigeren Vorgehensweise das angestrebte Rechtsschutzziel erreichen lässt oder ob das höhere Kosten auslösende Vorgehen derart gewichtige Vorteile bietet, dass ihn der Versicherer ohne unbillige Beeinträchtigung seiner – des VN – Interessen nicht auf die kostengünstigere Alternative verweisen kann.

 

Deswegen kam der BGH (Urt. v. 14. 8. 2019IV ZR 279/17) zu dem Ergebnis, dass § 17 VII ARB 2010 unwirksam sind.

 

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Nachdem gegen den Kläger ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes ergangen war, beauftragte er einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung. Dieser erbat von der Beklagten eine Kostendeckungszusage für ein Sachverständigengutachten, welche die Beklagte erteilte, und zwar wie folgt: “Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt …,bedingungsgemäß bestätigen wir Kostenschutz für ein Sachverständigengutachten. Bitte beauftragen Sie hiermit die…Sachverständigengesellschaft …Bitte betrachten Sie dieses als Weisung im Sinne unserer Versicherungsbedingungen und des VVGs!

Der anwaltliche Vertreter des Klägers beauftragte einen anderen Sachverständigen, der 711,80 € brutto berechnete. Die Beklagte erstattete 500 €. Zur Freistellung von der darüber hinausgehenden Vergütung sah sie sich nicht verpflichtet, weil bei Beauftragung der von ihr benannten Sachverständigengesellschaft lediglich eine Vergütung von 400 € netto angefallen wäre. Mit seiner Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Freistellung von den restlichen Gutachterkosten in Höhe von 211,80 € nebst Zinsen beantragt. Damit hatte er weder beim AG noch beim LG Erfolg. Die Revision hatte Erfolg.

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Totalschaden

Wird ein Neufahrzeug mit max. 1.000 km Laufleistung bei einem Unfall beschädigt, kann verlangt werden, dass die Schädigerversicherung den Neuwagenpreis erstattet. Der BGH entschied am 29.09.2020, dass dies aber nur möglich ist, wenn tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft wird.
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Wieder entschied der BGH, dass der Unfallgeschädigte mit der Verwertung seines totalbeschädigten Autos nicht abwarten muß, bis die Schädigerversicherung ein Restwertangebot unterbreitet.

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Da der Rechtsanwalt in Fällen, in denen die Schädigerversicherung ein (höheres) Restwertangebot unterbreitet auch im Rahjmen des Mandatsverhältnisses verpflichtet ist, dieses zu überprüfen, ist der Restwert bei der Bemessung des Gegenstandswerts eigentlich dem Wiederbeschaffungswert hinzu zu addieren (Jungbauer, Rechtsanwaltsvergütung, 5. Aufl. 2010, S. 686; LG Koblenz, VersR 2003, 105). In jedem Fall darf vom Wiederbeschaffungswert nicht noch der Restwert abgezogen werden. Dies ergibt sich aus dem System des Schadensersatzrechts. Der Geschädigte kann anstelle der Naturalrestitution auch Geldersatz verlangen. Zu ersetzen ist das Integritätsinteresse, also der Geldbetrag, der zur (Wieder-)Herstellung des Zustands erforderlich ist, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Die dem Geschädigten eingeräumte Ersetzungsbefugnis ermöglicht daher einen Schadensausgleich, ohne dass der Geschädigte das verletzte Rechtsgut dem Schädiger zum Zwecke der Naturalrestitution anvertrauen muss. Hat die zerstörte Sache jedoch noch einen Restwert, muss der Geschädigte sie dem Schädiger nach Zahlung des Wiederbeschaffungswerts herausgeben oder sich den Restwert – will er die beschädigte Sache behalten – anrechnen lassen. Der Geschädigte kann auch dann zwischen Herausgabe und Anrechnung wählen, wenn er den Ersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend macht (vgl. RA Dötsch ZfS 2013, 490ff; Schneider, AnwBl 2007, 776; LG Koblenz, Urt. v. 13.4.1982 – 6 S 415/81, ZfS 1982, 205 f.; Schneider, AGS, 2005, 323 f).

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Reparaturkosten

Der BGH entschied für das Werkvertragsrecht (deswegen auch der VII. Senat), dass der Besteller, der das Werk vom Bauunternehmer behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer gem. §§ 634 Nr.4, 280, 281 BGB seinen Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, BGH, Urteil vom 22.2.2018VII ZR 46/17; LG Darmstadt, Urteil vom 5.9.201823 O 386/17).

Das gilt aber nicht im "Deliktsrecht", welches bei Verkehrsunfällen gilt. Hier bleibt alles beim Alten. Der Abschied von den fiktiven Mangelbeseitigungskosten ergibt sich für das Werkvertragsrecht aus § 281 IV BGB, der die Naturalrestitution gem. § 249 BGB ausschließt. Im Deliktsrecht ist und bleibt § 249 BGB hingegen anwendbar und damit auch dessen Absatz 2 Satz 1, wonach bei der Beschädigung einer Sache der für deren Reparatur (= Naturalrestitution) „erforderliche“ Geldbetrag verlangt werden kann – ein klarer Hinweis darauf, dass die Reparatur nicht tatsächlich durchgeführt werden muss. Der Hinweis wird durch Satz 2 noch klarer: Wenn der in einer Reparaturrechnung enthaltene MWSt.-Betrag nur zu ersetzen ist, wenn er tatsächlich entrichtet wurde, dann setzt das die Möglichkeit voraus, die Reparaturkosten im Übrigen auch dann geltend zu machen, wenn sie gar nicht angefallen, also fiktiv sind ( Prof. Dr. Gerald Mäsch in JuS 2018,907).

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Repariert die Werkstatt das Unfallauto so, wie vom Gutachter der Versicherung - sparsam - vorgegeben und stellt sich dies hinterher als falsch heraus, haftet sie wegen schlechter Reparatur gegenüber dem Werkstattkunden. Soweit, so bekannt. Der BGH entschied aber, dass der Gutachter der Versicherung persönlich mithaftet (Urteil vom 07.07.2020, Az. VI ZR 308/19).

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Auch bei fiktiver Abrechnung kann Versicherung UPE-Aufschläge und Verbringungskosten schulden.

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Die Versicherung des 2.Schädigers muss die Reparaturkosten zur Beseitigung des 2.Schadens bezahlen, auch wenn dabei nur Neuteile berechnet werden. Dann erfolgt aber ein Abzug "neu für alt". Voraussetzung ist aber auch, dass ein Kfz-Sachverständiger den zweit- vom Erstschaden abgrenzen kann. Das setzt idR voraus, dass der Geschädigte unmittelbar nach dem ersten Unfall beim Sachverständigen war. 

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Der BGH stellte in seinem Urteil vom 25.09.2018 - VI ZR 65/18 - klar, dass der Geschädigte berechtigt ist, auf Gutachtenbasis abzurechnen, auch wenn er sein Fahrzeug nicht reparieren lässt. Dabei sind die im Gutachten des Sachverständigen seines Vertrauens ermittelten Reparaturkosten zugrunde zu legen. Dies gilt auch, falls der Sachverständige die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzt. Allerdings darf die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Geschädigten an eine von ihr konkret benannte billigerer Werkstatt verweisen.

 

Ob diese Voraussetzungen im konkreten Unfall vorliegen, sollten Sie von einem Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, überprüfen lassen.

 

Ob sog. "Prüfberichte" , die von Versicherern eingeholt werden, geeignet sind, darzulegen, dass Reparaturkosten nur in geringerer Höhe erforderlich sind, ist vielerorts umstritten (z.B. AG Urach, Hinweis vom 4.11.2019, Az. 1 C 194/19) und AG Dortmund, Urteil vom 16.05.2019, Az. 404 C 1857/19 - allerdings bei durchgeführter Reparatur; AG Dresden, Urteil vom 29.08.2019, Az. 107 C 1081/19).

Unfälle zum Schmunzeln mehr...

Mietwagenkosten, Erstattung durch die Versicherung des Schädigers

Verkehrsunfallregulierung

Auch bei geringeren Kollisionsgeschwindigkeiten kann es zu Verletzungen des Fahrzeuginsassen kommen.

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Wie der Schaden beseitigt werden soll, liegt in der Hand des Geschädigten. Dabei darf er auch den vollen Wiederbeschaffungswert ohne Abzug verlangen, wenn er das beschädigte Fahrzeug der Schädigerseite anbietet. Der BGH regte sogar an, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer hierzu Anreize bieten sollten.

„Der Schädigerseite bleibt es im Übrigen, worauf der Senat bereits hingewiesen hat, unbenommen, im Rahmen einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme etwa durch wirtschaftliche Anreize darauf hinzuwirken, dass der Geschädigte die Verwertung des beschädigten Fahrzeugs freiwillig in die Hände des Haftpflichtversicherers legt ...“ urteilte der BGH am 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18.

Für die Schadengutachter ist die Restwertbestimmung ein – mit der aktuellen Entscheidung des BGH zunehmendes – Regressrisiko. Das lässt sich umgehen, wenn das verunfallte Fahrzeug schlicht der Schädigerversicherung zur Verfügung gestellt wird.

 

Besprechung der Entscheidung durch IWW mehr...

Einige Versicherungen weigern sich nach einem Verkehrsunfall, die Gutachterkosten in voller Höhe zu erstatten. Die Sachverständigenkosten seien zu hoch. Wie andere Gerichte meint das Amtsgericht Rastatt, daß es dahinstehen kann, ob diese Kosten wirklich zu hoch sind. Maßgeblich ist: woher soll der Unfallgeschädigte dies wissen?

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Das "Deutsche Büro Grüne Karte" verweis Geschädigte bei der Regulierung eines Unfalls, der sich in Deutschland ereignete, direkt an eine Regulierungsgesellschaft - manchmal schon elektronisch. Das birgt Probleme.

Das OLG Saarbrücken entschied durch Beschluss ( Beschluss vom 17.7.20194 W 11/19 ):

"Vorliegend habe die Kl. jedoch ohne vorherige Kontaktierung der Bekl. willkürlich eine ihr bekannte Regulierungsgesellschaft in Anspruch genommen und sich erst nach nicht ausgeführter Regulierung an den beklagten Verein gewandt. Schon aufgrund der Auslandsberührung könne der Rechtsauffassung der Kl. nicht gefolgt werden, dass vorliegend eine vierwöchige Prüffrist ausreichend und angemessen gewesen sei.

Mit Recht hat das LG angenommen, dass sich der Bekl. nicht den Zugang des E-Mail-Schreibens vom 15.3.2018 an die Crawford Company als Empfangsvertreter gem. § 164 III BGB zurechnen lassen muss, so dass die Prüffrist hierdurch nicht ausgelöst worden ist. Die Kl. hat zwar behauptet, dass es sich hierbei um die von dem Bekl. benannte Regulierungsgesellschaft handele. Es ist jedoch weder ersichtlich noch vorgetragen, ob und wann diese Auskunft des Bekl. den Prozessbevollmächtigten der Kl. gegenüber erfolgt sein sollte. Auch der Wortlaut des Schreibens vom 15.3.2018 spricht eher dafür, dass sich die Prozessbevollmächtigten der Kl. ohne vorherige Einschaltung des Bekl. direkt an die Gesellschaft gewandt hatten („Gemäß der beigefügten Kopie ist das unfallverursachende Fahrzeug in Polen bei der Polins haftpflichtversichert, so dass Sie für die Schadensregulierung zuständig sein müssten.“)."

 

Daraus folgt, dass wohl das 1.Aufforderungsschreiben immer (auch) an das Deutsche Büro Grüne Karte zu richten ist, wenn nicht nachzuweisen ist, dass das Bür die Regulierungsgesellschaft auch tatsächlich benannte. Dieser Nachweis dürfte aufgrund einer elektronischen Auskunft des Büros nicht zu führen sein.

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In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen.

 

Es hilft aber nicht, wenn die 130%-Grenze nur deshalb unterschritten wird, weil die Reparaturwerkstatt einen Rabatt gewährt. Dies entschied das LG Bielefeld durch Urteil vom 10.7.2019, Az. 22 S 236/18.

 

Andererseits ist es unschädlich, wenn das geschädigte Fahrzeug vor Ablauf der 6-Monatsfrist "unvorhersehbar" verkauft wird (so

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019I-1 U 162/18 = NJW-RR 2020, 491, hier wurde das Fahrzeug wegen finanzieller Probleme innerhalb der 6-Monatsfrist versteigert; es kam nur darauf an, dass der Geschädigte das Fahrzueg behalten wollte).

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Urteil des OLG Düsseldorf mehr...

Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts

Hintergrund: es gibt Rechtsschutzversicherer, die versuchen, die anwaltliche Vergütung niedrig zu bemessen. Dabei steht alleine dem Rechtsanwalt ein Bemessungsspielraum zu. Dies bestätigte das AG Baden-Baden und verurteilte damit einen Versicherungsnehmer der Badischen Rechtsschutzversicherung.

Video über die Rechtsschutzversicherung mehr...

(seit 01.07.2006 nicht erhöht); eine Badische Versicherung versuchte vergeblich, mir eine geringere Vergütung zu bezahlen, weil es "nur" um ein Bußgeld ging. Das AG Karlsruhe bestätigte meine Abrechnung.

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Die Einigungsgebühr setzt keinen Vergleich voraus.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.1.2019I-24 U 84/18) entschied, dass ein Stundensatz von 250 € als Vergütung eines Rechtsanwalts nicht unangemessen ist. Über einen höheren Stundensatz hatte er nicht zu entscheiden. Dem ist beizupflichten. Bereits im Jahre 2010 hat der BGH (NJW 2011, 63) einen Stundensatz iHv 450 DM (= 230,76 Euro) für jedenfalls nicht unangemessen angesehen. In Anbetracht der zwischenzeitlichen Geldentwertung dürften heute Stundensätze von 250 Euro nicht unangemessen sein. 

 

Wenn die anwaltliche Vergütung dann um das 6-fache über der gesetzlichen Vergütung liegt und dies auf den hohen Bearbeitungsaufwand zurückzuführen ist, ist das nicht zu beanstanden. Der Mandant kann die Bearbeitungszeiten, die er selbst miterlebte (z.B. Besprechungen, Telefonate mit ihm) nicht pauschal bestreiten. Die übrigen Bearbeitungszeiten darf das Gericht nach § 287 ZPO schätzen, da ein Richter ähnlich wie ein Rechtsanwalt arbeiten würde.

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Ein Mandant beauftragte mich, ihn in einem Bußgeldverfahren anwaltlich zu vertreten. Die ADVOCARD war Ende 2017 der Auffassung, dass es bei einem Bußgeld von 70 € (1 Punkt) nur ein dieser Höhe angepasstes Anwaltshonorar geben kann. Nachdem ich die angemessene anwaltliche Vergütung gerichtlich geltend gemacht hatte (AG Kandel, Az.1 C 81/18), gab die Rechtsschutzversicherung AdvoCard (dortige SchadenNr. 17-935997-1-L4-15) ein Anerkenntnis ab und bezahlte voll (entsprechend auch vor dem AG Karlsruhe Az. 3 C 2531/19 zur SchdNr. 19-032545-6-L4-15, mein Az. 14/19).

Das gleiche gilt für die ARAG in dem vor dem AG Rastatt (AZ. 1 C 88/19) geführten Verfahren (SchdNr. der ARAG 31007211013624).

Merke: Der Eindruck drängt sich auf, dass die Rechtsschutzversicherer selbst nicht davon überzeugt sind, berechtigt zu sein, Anwaltshonorare zu kürzen, tun es aber dennoch.

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Schadensersatz

Für einen Motorradfahrer ist nur vorgeschrieben, dass er einen Helm trägt. Nur wenn es ein "allgemeines Verkehrsbewusstsein" gibt, dass bestimmte (Motorrad-)Kleidungsstücke zu tragen sind, kann der Schadensersatz wegen eines "Verschuldens gegen sich selbst" von der Schädigerversicherung gekürzt werden. Hierzu gibt es – auch nach Kleidungsstücken – unterschiedliche Urteile.

Das OLG Düsseldorf (NZV 2006, 415) entschied ohne Begründung (sicher fährt von ihnen keiner Motorrad), dass Motorradfahrer spezielle Hosen zu tragen haben und kürzte einem Biker die Ansprüche, da er Verletzungen am Bein davongetragen hatte. Das OLG Nürnberg sah dies 2013 (NJW 2013,2908) beim Schuhwerk anders. Motorradschuhe seien nicht nötig, um vollen Schadensersatz zu bekommen. Ähnlich sah es das OLG Köln (nur aus regionaler Opposition zu Düsseldorf? OLG Köln NZV 2012, 540). Auch das OLG Saarbrücken urteilte, dass es zu keiner Anspruchsminderung kommt, wenn der Motorradfahrer außer dem Helm keine weitere Motorradbekleidung trägt (Beschluß vom 12.03.2015 - 4 U 187/13- juris = MDR 2015, 647). Das bekräftigte – gut begründet – auch das OLG München (Urteil vom 19.05.2017 – 10 U 4256/16 zu Motorradstiefeln).

Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass schützende Motorradkleidung für jeden Biker sinnvoll ist. Aber die Schädigerversicherungen dürfen derzeit die Ersatzleistungen wohl nur in Ausnahmefällen wegen ungenügender Schutzkleidung kürzen. Wer sich dann sachkundig mit dieser Frage auseinandersetzt, müsste sicher weiter problematisieren, dass Motorradkleidung und Motorradkleidung unterschiedlich (schützend) sein kann. Im Handel gibt es z.B. Motorradschuhe von 99 € bis ca. 400 €, wobei natürlich der Schutz unterschiedlich ausgeprägt ist. Diesen Aspekt behandelte bislang kein Gericht (obwohl es auch unter den Richtern Biker gibt). Wird die Motorradkleidung durch einen fremdverschuldeten Unfall beschädigt, ist die längere Haltbarkeit dieser Kleidung zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, B.v. 21.09.2009, Az. 15 U 71/08). Im Januar 2016 beschloss das Europäische Parlament, dass sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die für Motorradfahrer verkauft werden, unter die Regelung für Schutzbekleidung (Protectinve Personal Equipment, PPE) fallen. Sie sollen dann, wie schon bei Bauhelmen, Stiefeln in verschiedene Kategorien entsprechend der Schutzfunktion klassifiziert werden. Das Parlament stellte klar, dass damit keine Verpflichtung eingeführt werde, solche Kleidungsstücke überhaupt zu tragen. Bislang definierte kein deutsches Gericht, welche Schutzfunktion die Motorradkleidung erfüllen muss, um hier eine mögliche Reduzierung der Schadensersatzansprüche auszuschließen (auch nicht das OLG D`dorf). Hierzu auch "Tourenfahrer" im Märzheft 2016 auf S.10.

Das OLG Nürnberg (Urteil vom 28.8.2020 – 13 U 1187/20 = BeckRS 2020, 22426) setzte sich ausgibig mit der ähnlichen Frage betreffend Fahrradfahrern auseinander: trifft den Fahrradfahrer ein Mitverschulden, wenn er keinen Helm trägt (verneint)?
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Für die Zeit vor Einführung des Mindestlohns ist ein Entgelt für die Haushaltsführung von 8 €/Std. im ländlichen Raum angemessen urteilte noch das OLG Koblenz. Praxisnäher urteilte das LG Oldenburg 2019 (U.v. 5.11.2019, Az. 6 O 2175). Das Gericht legte seine eigene Sackunde zugrunde und bemaß den Stundensatz für eine Haushaltshilfe auf 14 €.

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Seit der vielbeachteten Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 18.10.18 (22 U 97/16, VA 19, 1) wird in Rspr. und Lit. die Methode der „taggenauen“ Bemessung des Schmerzensgelds lebhaft und kontrovers diskutiert. Der BGH hat sich noch nicht zu Wort gemeldet.

Das OLG Frankfurt (NJW 2019, 442) hatte entschieden:

"Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte sind weder Maßstab noch Begrenzung. Angesichts der mangelnden Vergleichbarkeit vieler Fallgestaltungen fehlt es oft an brauchbaren Kriterien, wie insbesondere auch die Dauer der Beeinträchtigung ausreichend berücksichtigt wird. Der Senat hält deshalb eine Methode, das Schmerzensgeld nach der Art der Behandlung (Krankenhaus, Rehabilitation) und der Dauer der Beeinträchtigung zu bemessen, für geeignet, eine angemessene und vergleichbare Entschädigung zu errechnen. Die im Handbuch Schmerzensgeld 2013 unter Berücksichtigung des Grads der Schädigungsfolgen (GdS) dargelegten Ansätze können dazu dienen (LS)."

Dem folgte das LG Frankfurt in seinem Urteil vom 17.7.19, 2- 24 O 246/16, juris und Luckey in DAR 19, 453). Andere Oberlandesgerichte (OLG D`dorf, OLG Celle, OLG Brandenburg) stehen dieser Neuerung kritisch gegenüber. Die Badische Rechtsschutzversicherung lehnte eine Deckungsschutzanfrage auf Erhebung einer Klage auf Leistung eines Schmerzensgeldes, berechnet nach dem "Frankfurter Modell" ab.

 

In jedem Fall gilt es, genau darzulegen, welche Verletzungsfolgen noch später eintreten können, weil auch diese vorhersehbaren Folgen mit dem Schmerzensgeld abgegolten werden. Können nicht alle Spätfolgen eingeschätzt werden, ist eine Teilklage indiziert (vgl auch OLG Düsseldorf Urteil vom 27.4.2021 - 1 U 152/20 -). eintreten können.

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Prozessrecht (Zivilrecht)

Eine rechtsgeschäftliche Erklärung, wie ein Anerkenntnis, kann auch per whatsapp abgegeben werden. Erscheinen bei whatsapp 2 blaue Haken hinter der Nachricht, gilt die Nachricht als zugestellt und gelesen (LG Bonn, Schlussurteil vom 31.01.202017 O 323/19 = DAR 2020, 519).

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Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldangelegenheiten)

In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen.

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Wenn Sie geblitzt wurden, gilt es, zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt war. Immer wieder gibt es Messungen, die einer Überprüfung nicht stand halten. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß hier weiter. Ich focht dies gegen das Landratsamt Rastatt für meinen Mandanten durch.

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Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, wie Mobiltelefon, Navi, Diktiergeräte, Berührungsbildschirme etc nicht zur Benutzung in die Hand nehmen. Damit soll "dem Blindflug" den jeder Autofahrer zurücklegt, wenn er aufs Handy schaut, entgegengewirkt werden. Wer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur 1 Sekunde aufs Handy schaut, ist knappe 14 Meter "blind gefahren".

Das OLG Oldenburg (NZV 2018, 533) entschied am 25.06.2018 nun, dass ein Autofahrer aber während der Fahrt einen Taschenrechner benutzen darf. Erklärungsbedürftig ist aber, warum dieser ans Gesicht gehalten wird.

Mit dem Handy im Auto darf man telefonieren, wenn und solange der Motor manuell ausgeschaltet ist (nicht über die Start-Stopp-Automatik). Dies entschied das KG (Kammergericht Berlin), am 23.08.2018, Az. 3 Ws (B) 217/18

40 Jahre ohne Handy und Internet! Ein Bayer outet sich ... schauen Sie hier mehr...

Kommunen wollen Kosten beim Blitzen sparen und trotzdem Einnahmen in Form von Bußgeldern generieren. Das OLG Frankfurt beschloss erneut, dass dies in der durchgeführten Art und Weise nicht zulässig ist (Az. 2 Ss-OWi 295/17). Die Geschwindigkeitsmessungen müssen "hoheitlich" durchgeführt werden. Gibt die Kommune die Messung an Private ab, ist dies nicht mehr gewährleistet. Die Messung ist danach rechtswidrig.

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Kaufrecht und Vertragsrecht

Der Käufer kann nicht, nachdem er einmal vom Verkäufer "Minderung" (Herabsetzung des Kaufpreises") verlangt hat, "Schadensersatz" verlangen. Oft ist stattdessen der sog. "große Schadensersatz" zu empfehlen, der es oft gestattet, den Kaufpreis nicht nur zu reduzieren, sondern insgesamt herauszuverlangen. Der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag „verbraucht“. So entschied der BGH am 09.05.2018 (Az. VIII ZR 26/17).

 

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Ist der Notruf im Fahrzeug nicht abzuschalten, stehen dem Kfz-Käufer Gewährleistungsansprüche zu, weil hierin ein Mangel liegt (AG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2018 - 44 C 314/17 -). Zitat:

Entscheidend dafür ist auch der technische Stand und die technische Üblichkeit bestimmter Eigenschaften. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über den hier streitgegenständlichen Kaufvertrag war ein vom Kunden nicht abschaltbares Notrufsystem, welches fortwährend in Datenübertragungssysteme eingeloggt ist und bei der sensorischen Aufnahme bestimmter auf ein Unfall hinweisenden Daten automatisch ein Mehrzahl von Daten an bestimmte vorgegebene Stellen überträgt, weder rechtlich vorgesehen noch üblicher Standard bei Kraftfahrzeugen. Die Beklagte selbst beruft sich lediglich auf die Serienausstattung ihrer Fahrzeug-Modelle. Unbestritten ist geblieben, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, Neuwagen und erst recht Gebrauchtwagen vom Alter des streitgegenständlichen Fahrzeuges gab, die nicht mit einem automatischen, nicht abschaltbaren Notrufsystem ausgestattet waren. Die Einrichtung von datenübertragenden Funktionen mag allgemein im Vordringen befindlich sein, ist aber weder ein technischer Standard bei elektronischen Funktionen noch ist ein solche unter durchschnittlichen Kunden bekannt. Vielmehr ist nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der bisherigen Verkehrssitte davon auszugehen, dass Einrichtungen und Systeme, die Daten nach außen übertragen, deaktiviert werden können. Abweichendes hätte ausdrücklich vereinbart werden müssen. Die Beklagte kann sich insoweit auch nicht auf Prospekt-, Werbeangaben oder auf Betriebsanleitungen im Internet berufen, denn sämtliche dort enthaltenen Erklärungen sind nicht in den Vertrag einbezogen worden. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen Bezugnahme der Parteien bedurft.

Es liegt zudem ein Mangel durch einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz vor (BDSG) vor. Durch die nicht abschaltbare Notrufanlage sind Daten gemäß §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BDSG betroffen. Nach dem Parteivortrag ist davon auszugehen, dass die Notrufanlage Informationen über persönliche und sächliche Verhältnisse zumindest bestimmbarer natürlicher Personen überträgt. Die Bestimmbarkeit einer natürlichen Person ist zu bejahen, wenn Daten erhoben werden, die ein Fahrprofil ermittelbar machen. Durch die Notrufanlage werden ausweislich der von den Parteien vorgelegten Unterlagen eine Mehrzahl von technischer Daten erhoben und weitergeleitet, die in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse auf eine bestimmte natürliche Person vom Grundsatz her möglich machen, weil ein bestimmtes Fahrverhalten aufgezeichnet wird, welches sich zusammensetzt aus Fahrpositionen, Insassenzahl, Belastung des Fahrzeuges, Fahrtrichtung, die Aufzeichnung bestimmter Fahrstrecken, die für das Fahrzeug gewählte Spracheinstellung etc. Die Kombination dieser Daten kann Rückschlüsse über natürliche Personen ermöglichen, weil ein wiedererkennbares Fahrverhaltensmuster ermittelt werden kann (vgl. Kienast/Kühnel Telematik und Bordelektronik - Erhebung und Nutzung von Daten zum Fahrverhalten NJW 2014, 3057 ff). Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Eine solche liegt hier nicht vor. Insbesondere ist sie für den Kläger nicht in der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung gemäß Anlage B 6 enthalten. Dort hat der Kläger durch Ankreuzen allein einer der Informationsübertragung widersprechenden Passage keinerlei datenrechtliche Zustimmung erteilt. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung war auch nicht gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 a) oder b) BDSG zulässig. Sie ist nämlich nicht zum Schutz berechtigter Interessen Dritter oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Die Interessen eines Verkehrsunfallschutzes können durch freiwillige Datenübertragung gleich effektiv erfüllt werden. Ob aufgrund statistischer Erfahrungen zum tatsächlichen Sicherheitsverhalten eine zusätzliche Verpflichtung zum Selbstschutz geschaffen wird, ist jeweils eine politische Entscheidung, welche hinsichtlich der Notrufanlage in Kraftfahrzeugen durch die VO (EU) 2015/58 mit ihrer innerstaatlichen Umsetzung für die Zukunft getroffen worden ist, berührt aber den Anwendungsbereich von § 28 Abs. 2 Nr. a) oder b) BDSG nicht. Auch ergibt sich aus § 28 Abs. 1 BDSG keine Berechtigung zur entsprechenden Datenerhebung, -verarbeitung und - nutzung. Wie oben ausgeführt, war die Eigenschaftsvereinbarung einer Notrufanlage nicht dahingehend auszulegen, dass es sich hierbei um eine automatisch datenübertragende, nicht abschaltbare Einrichtung handeln sollte. Vielmehr war lediglich eine Anlage geschuldet, über die Notrufe abgesetzt werden können. Insoweit ist auf die obigen Ausführungen zu verweisen.

 

Zu einer ähnlichen Problematik (Daten eines Navigationssystems) auch OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 02.07.2015 - 28 U 46/15 -

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Durch Urteil vom 15.März 2019 (Az. 2 O 232/18) verurteilte das Landgericht Baden-Baden Volkswagen dazu, einen VW-Passat von einem meiner Mandanten gegen Zahlung des Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen herauszugeben. Wegen dieses Abzugs gezogener Nutzungen ist auch der Käufer des VW berechtigt, Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe einzulegen.

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Humor

Der "Anwalts"-Erlkönig

Wer schreitet so stolz im schwarzen Gewand?
Es ist der Anwalt - und sein Mandant;
Er hat die Akte wohl im Arm,
Er ist sich sicher, der Beklagte wird arm.

Mandant, was birgst du so bang dein Gesicht? -
Siehst Anwalt, du die Richter denn nicht?
Die Richter mit Robe und Schleif'? -
Lieber Mandant, die prozessieren wir weich. -

Du böser Kläger, komm, her zu mir!
Gar üble Erfolgsaussichten mach ich dir;
Wir haben Dein Glück in der Hand,
Tönt es aus schwarzem Gewand.

Mein Anwalt, mein Anwalt, und hörest du nicht,
Was die Kammer mir lauthals verspricht? -
Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Mandant;
Die Kammer rede ich an die Wand. -

Willst Kläger, ohne Kohle nach Hause gehn?
drauf verzichten auf Nimmerwiedersehen;
Der Anwalt findets böse und gemein
Die Kammer schießt sich erst richtig ein.

Mein Anwalt, mein Anwalt, und siehst du nicht dort
den Rechtsschutz, die Kammer, keiner glaubt mir ein Wort? -
Mein Mandant, mein Mandant, ich seh es genau:
der Rechtsstreit geht baden, sei schlau! -

Kläger ich warne dich, mich reizt deine gierige Gestalt;
Und bist Du nicht willig, so brauchen wir Gewalt.
Im Namen des Volkes, nun schließt den Vergleich!
Dem Mandanten wird mulmig, er ist windelweich! -

Dem Kläger grauset's, er vergleicht sich geschwind,
Die Vergleichsgebühr stimmt den Anwalt recht lind,
Die Kammer drückt sich ums Urteil mit Mühe und Not;
In ihren Armen die Akte war tot.

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"Phanatsievoll schneller vorankommen, wie hier beschrieben – aber Gerichte haben etwas dagegen." Nach OLG Celle (32 Ss 110/13) und KG (121 Ss 247/12 (304/12)) kann die Verwendung eines Blaulichts als "Amtsanmaßung" strafbar sein, wenn das Fahrzeug mit einem Fahrzeug der Polizei, Feuerwehr verwechselt werden kann.

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Erbrecht

In der angehängten PDF können Sie Erklärungen zum Thema Erben, Vererben und Testamenterstellung nachlesen.

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In der angehängten PDF können Sie einen Vortrag nachlesen.

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Bikerecke

Ausfahrten in der Gruppe machen Spaß. Um hier den "Pulk" nicht zu lange werden zu lassen und um nicht durch eine rote Ampel "auseinandergerissen" zu werden, fahren Biker dann gerne mit verkürztem Sicherheitsabstand. Dies sollte nach vereinbarten Regeln (seitlich versetzt fahren, kein Überholen in der Gruppe etc.) geschehen. Aber wer haftet, wenn dann doch ein Biker des Pulks mit einem anderen kollidiert? Das OLG Frankfurt (NZV 2016, 79) entschied: selbst schuld! Anders dagegen das OLG Düsseldorf (50:50) am 27.4.2021.

Etwas differenzierter sah dies das gleiche Gericht (Oberlandesgericht Frankfurt OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.3.2020 – 1 U 31/19 ) bei einem Unfall zwischen Fahrradfahrern, die gemeinsam fahren.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.April 2021 mehr...

Für einen Motorradfahrer ist nur vorgeschrieben, dass er einen Helm trägt. Nur wenn es ein "allgemeines Verkehrsbewusstsein" gibt, dass bestimmte (Motorrad-)Kleidungsstücke zu tragen sind, kann der Schadensersatz wegen eines "Verschuldens gegen sich selbst" von der Schädigerversicherung gekürzt werden. Hierzu gibt es – auch nach Kleidungsstücken – unterschiedliche Urteile.

Das OLG Düsseldorf (NZV 2006, 415) entschied ohne Begründung (sicher fährt von ihnen keiner Motorrad), dass Motorradfahrer spezielle Hosen zu tragen haben und kürzte einem Biker die Ansprüche, da er Verletzungen am Bein davongetragen hatte. Das OLG Nürnberg sah dies 2013 (NJW 2013,2908) beim Schuhwerk anders. Motorradschuhe seien nicht nötig, um vollen Schadensersatz zu bekommen. Ähnlich sah es das OLG Köln (nur aus regionaler Opposition zu Düsseldorf? OLG Köln NZV 2012, 540). Auch das OLG Saarbrücken urteilte, dass es zu keiner Anspruchsminderung kommt, wenn der Motorradfahrer außer dem Helm keine weitere Motorradbekleidung trägt (Beschluß vom 12.03.2015 - 4 U 187/13- juris = MDR 2015, 647). Das bekräftigte – gut begründet – auch das OLG München (Urteil vom 19.05.2017 – 10 U 4256/16 zu Motorradstiefeln).

Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass schützende Motorradkleidung für jeden Biker sinnvoll ist. Aber die Schädigerversicherungen dürfen derzeit die Ersatzleistungen wohl nur in Ausnahmefällen wegen ungenügender Schutzkleidung kürzen. Wer sich dann sachkundig mit dieser Frage auseinandersetzt, müsste sicher weiter problematisieren, dass Motorradkleidung und Motorradkleidung unterschiedlich (schützend) sein kann. Im Handel gibt es z.B. Motorradschuhe von 99 € bis ca. 400 €, wobei natürlich der Schutz unterschiedlich ausgeprägt ist. Diesen Aspekt behandelte bislang kein Gericht (obwohl es auch unter den Richtern Biker gibt). Wird die Motorradkleidung durch einen fremdverschuldeten Unfall beschädigt, ist die längere Haltbarkeit dieser Kleidung zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, B.v. 21.09.2009, Az. 15 U 71/08). Im Januar 2016 beschloss das Europäische Parlament, dass sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die für Motorradfahrer verkauft werden, unter die Regelung für Schutzbekleidung (Protectinve Personal Equipment, PPE) fallen. Sie sollen dann, wie schon bei Bauhelmen, Stiefeln in verschiedene Kategorien entsprechend der Schutzfunktion klassifiziert werden. Das Parlament stellte klar, dass damit keine Verpflichtung eingeführt werde, solche Kleidungsstücke überhaupt zu tragen. Bislang definierte kein deutsches Gericht, welche Schutzfunktion die Motorradkleidung erfüllen muss, um hier eine mögliche Reduzierung der Schadensersatzansprüche auszuschließen (auch nicht das OLG D`dorf). Hierzu auch "Tourenfahrer" im Märzheft 2016 auf S.10.

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Mit einer neuen Geschwindigkeitsmessanlage (Poliscan Speed) versucht die Behörde nach entsprechendem Anwohnerprotest, gezielt zu schnelle und laute Biker zu "erwischen".

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Durch entsprechende Schulungen kenne ich die Arbeitsweise des Messgeräts.

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Als Motorradfahrer (RT) kenne ich den Reiz am Biken

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Der BGH bejaht diese Frage grundsätzlich (Urteil vom 23.01.2018, Az. VI ZR 57/17 = NJW 2018, 1393). Es ist anerkannt, dass es für beschädigte Kraftfahrzeuge Nutzungsausfallentschädigung gibt. Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug. Nur wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich dem Freizeitvergnügen dient, dann kommt dem kein vermögensrechtlicher Ausfall zu. Das bedeutet aber auch, dass diese entgangene Freude sich bei einer Verletzung des Motorradfahrers schmerzensgelderhöhend auswirken kann (das entschied der BGH aber hier nicht, weil er es nicht musste). Weiter ist noch zu prüfen, ob das Motorrad ohne Unfall witterungsbedingt genutzt worden wäre. Hier kann das Gericht nach § 287 ZPO unter Berücksichtigung der Wetterlage schätzen. Im entschiedenen Fall hatte der Motorradfahrer keinen PKW.

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Die Verkehrswacht Vaihingen-Enz bietet für Auto- und Motorradfahrer Sicherheitstraining an.

Link zur Homepage "Verkehrswacht Vaihingen/Enz" mehr...

Arbeitsrecht

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Ich vertrete Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer und helfe ihnen, ihre Rechte zu wahren. Vor allem nach Erhalt einer Kündigung ist es wichtig, unverzüglich zu reagieren, da das Gesetz verschiedene, dem Laien oft unbekannte Fristen vorsieht. Wenn Sie mitteilen, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, erhalten Sie in meiner Kanzlei einen kurzfristigen Besprechungstermin.

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BAG v. 23.1.2019 - 7 AZR 733/16

Unzulässige sachgrundlose Befristung wegen acht Jahr zurückliegender Vorbeschäftigung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das etwa 1,5 Jahre angedauert hatte und eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung kann aber dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, völlig anders geartet war oder nur sehr kurz angedauert hat.

 

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Im Jahr 2011 hat das BAG zwar entschieden, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erfasse in verfassungskonformer Auslegung nicht solche Vorbeschäftigungen, die länger als drei Jahre zurückliegen. Diese Rechtsprechung konnte aber nach einer Entscheidung des BVerfG hierzu nicht aufrechterhalten werden (BVerfG v. 6.6.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14).

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In der angehängten PDF können Sie eine Übersicht nachlesen.

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Der Arbeitgeber ist gehalten, nicht selbst zu "mobben" und Mobbing zu unterbinden. Mobbingvorgänge müssen detailliert dargelegt werden.

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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 beschäftigt. Am 8. Februar 2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22. Februar 2019 und legte der Beklagten eine auf den 8. Februar 2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei erschüttert, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Eigenkündigung der Klägerin abdecke. Die Klägerin hat demgegenüber geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Die Vorinstanzen haben der auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 8. Februar bis zum 22. Februar 2019 gerichteten Zahlungsklage stattgegeben.

Die Revision des Arbeitgebers hat Erfolg. Die Arbeitnehmerin/ Klägerin hat die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Diese ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber aber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen. Nach diesen Grundsätzen hat die Beklagte den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Die Koinzidenz zwischen der Kündigung vom 8. Februar zum 22. Februar 2019 und der am 8. Februar bis zum 22. Februar 2019 bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die Klägerin ist im Prozess ihrer Darlegungslast zum Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit – auch nach Hinweis des Senats – nicht hinreichend konkret nachgekommen. Die Klage war daher abzuweisen. BAG, Urt. v. 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

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Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem sog. "Streitwert". Das Landesarbeitsgericht BW veröffentlichte hierzu Leitlinien.

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Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit an einen anderen Arbeitsort - hier ins Ausland - , sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Reisezeiten wie Arbeit zu vergüten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 17.10.2018 (Az. 5 AZR 553/17).

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten. Erforderlich ist dabei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt.

 

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Urteil mehr...

"Nicht genommener Urlaub verfällt" hieß es bisher. Das ist nun so nicht mehr richtig, wie der EuGH am 6.11.2018 entschied (C-619/16 u. C-684/16). Weist der Arbeitgeber nicht auf diese Gefahr hin, verfällt der Urlaub nicht. Der Arbeitnehmer kann dann sogar verlangen, dass der Urlaub ausbezahlt wird. Dieser Anspruch ist sogar vererblich!

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 19.2.2019 - 9 AZR 541/15) urteilte auf der Basis dieser EuGH-Entscheidung: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub kann in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlöschen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub ungeachtet dessen aus freien Stücken nicht genommen hat.

 

Das LAG Köln (4 Sa 242/18) entschied am 09.04.2019 hierauf, dass sich diese Informationspflicht des Arbeitgebers auch auf den Urlaubsanspruch aus vorangegangenen Jahren bezieht und nicht nur auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres.

weitere Informationen zu diesem Urteil des EuGH von der Tagesschau mehr...