Bikerecke

Motorradfahren in der Gruppe; wer haftet, wenn es innerhalb der Gruppe kracht?

Ausfahrten in der Gruppe machen Spaß. Um hier den "Pulk" nicht zu lange werden zu lassen und um nicht durch eine rote Ampel "auseinandergerissen" zu werden, fahren Biker dann gerne mit verkürztem Sicherheitsabstand. Dies sollte nach vereinbarten Regeln (seitlich versetzt fahren, kein Überholen in der Gruppe etc.) geschehen. Aber wer haftet, wenn dann doch ein Biker des Pulks mit einem anderen kollidiert? Das OLG Frankfurt (NZV 2016, 79) entschied: selbst schuld! Anders dagegen das OLG Düsseldorf (50:50) am 27.4.2021.

Etwas differenzierter sah dies das gleiche Gericht (Oberlandesgericht Frankfurt OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.3.2020 – 1 U 31/19 ) bei einem Unfall zwischen Fahrradfahrern, die gemeinsam fahren.

zurück