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Verkehrsrecht

Als Anwalt unterstütze ich Sie mit meiner Fachkompetenz im Verkehrsrecht bei allen Anliegen. Sind Sie geblitzt worden und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldes? Sind Sie mit einer Versicherung uneins über die Höhe des Schadensersatzes? Wollen Sie Ihren ausländischen Führerschein anerkennen lassen? In diesen Fällen und mehr bin ich gerne für Sie da.

Wenn Sie unverschuldet einen Autounfall hatten, steht Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners ein Schadensersatz zu. Nicht immer ist die Versicherung dann bereit, für alle Kosten aufzukommen, die Ihnen entstanden sind. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Rastatt vertrete ich nach Übernahme des Mandats gerne Ihre Interessen.


Meine Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Verkehrsunfallrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Führerscheinrecht
  • Versicherungsrecht
  • weitere Bereiche wie Kaufrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht...

Das Verkehrsrecht unterliegt stetigen Änderungen und Modifikationen und Laien haben meist nicht die Übersicht, um alle Regelungen vollumfänglich im Blick zu behalten. Professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf das Verkehrsrecht, etwa durch mich von Rastatt aus, kann hier einen wesentlichen Unterschied machen.


Was biete ich Ihnen?

  • Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht
  • Eingehende Beratung zu allen Ihren Anliegen
  • Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen

Als Anwalt stehe ich Ihnen auch im Verkehrsstrafrecht gerne zur Seite – egal, ob in Rastatt oder andernorts

Nicht nur bei Fragen zur Regelung von Unfallschäden, auch bei Bußgeldbescheiden stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Geschwindigkeitsübertretungen, vulgo: Geblitzt werden, erscheinen dem Laien oftmals objektiv und endgültig. Bußgeldbescheide sind aber häufiger mindestens mangelhaft. Als Anwalt für das Verkehrsstrafrecht kann ich den jeweiligen Bußgeldbescheid prüfen und gegebenenfalls auch den Vorgang der Geschwindigkeitsmessung unter die Lupe nehmen. Gelegentlich sind die Messungen von privaten Bediensteten („Outsourcing“ auch hier) vorgenommen worden oder die Geräte haben kein ordnungsgemäßes Eichprotokoll. In diesen Fällen ist eine Anfechtung des Bescheids durch einen Anwalt für das Verkehrsrecht möglich.

Als Anwalt für das Kaufrecht berate ich Sie auch zu Autokäufen

Haben Sie ein Auto gekauft und erst später einen Mangel bemerkt? Je nach Vertrag gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihr Recht bei Autokäufen zu erhalten. Ich berate Sie gerne zu allen Fragen, auch schon vor einem Autokauf. Ich biete auch Hilfe bei Fahrzeugmängeln an, die erst später entdeckt werden. Häufig erscheint in den privaten Kaufverträgen „gekauft wie gesehen“, wodurch der Verkäufer eine spätere Mängelhaftung umgehen will. Allerdings wurde hierzu bereits gerichtlich festgestellt, dass diese Formulierung nur dann greift, wenn die Schäden tatsächlich für einen Laien erkennbar gewesen wären. Bei solchen Feinheiten und anderen kann ich Ihnen gerne mit meiner Fachkompetenz zur Seite stehen.

Urteile

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Immer wieder höre ich in der Praxis, dass Autofahrer einen Schlag hören oder gar spüren. Wenn sie dann anhalten, betrachten sie nur ihr eigenes Fahrzeug, sehen keinen Schaden und fahren weiter. Auf die Idee, dass trotzdem ein anderes Fahrzeug beschädigt worden sein kann, kommen sie gar nicht. Auch das ist eine Unfallflucht und kann nicht nur eine Geldstrafe von ca. 1,5 Monatsgehältern, sondern auch einen Entzug der Fahrerlaubnis (also: Führerschein weg!) zur Folge haben.

Dabei kann man dies einfach vermeiden. Einfach stehen bleiben und die Polizei rufen. Wenn die Polizisten sagen, man dürfe weiter fahren, ist man aus dem Schneider. Schlimmstenfalls bezahlt die eigene Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden. Bei Unfallflucht tut sie dies zwar auch, kann sich aber die Zahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 € vom Verursacher zurück holen.

Wenn Sie in eine solche Lage geraten sind, konsultieren Sie dringend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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Gerichte kennen gerne die Einkommensverhältnisse des Angeklagten, um die Geldstrafe bemessen zu können. Der Angeklagte darf aber auch zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen Schweigen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden F. ließ, um u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären, eine Hausdurchsuchung durchführen. Die Polizei rückte also in den frühen Morgenstunden mit mehreren Streifenwagen an, um die Wohn- und Geschäftsräume meines Mandanten zu durchsuchen. Der Angeklagte war entsetzt. Das ging zu weit - befand das Oberlandesgericht, nachdem ich am gleichen Tag noch für meinen Mandanten eine Beschwerde gegen diese Durchsuchungsmaßnahme eingereicht hatte.

Die Durchsuchungsmaßnahme war, so schrieb das OLG, unverhältnismäßig. Es äußerte auch Zweilel an der Geeignetheit der Maßnahme.

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