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Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie werden aufgefordert, ein Bußgeld zu zahlen? Ich prüfe die zugrundeliegenden Vorwürfe für Sie

Bußgelder im Rahmen des Straßenverkehrs unterliegen dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Wenn Sie Zweifel an den Vorwürfen hegen, nehme ich mich gerne Ihres Falles an.

Bußgeldverfahren haben den Ruch einer peinlichen Lästigkeit und oftmals möchte man sich durch eine schnelle Zahlung der Angelegenheit entledigen. Sie sollten aber wissen: manchmal ist ein Bußgeldbescheid unzulässig falsch oder mangelhaft und auch oft mit Punkten in Flensburg verbunden. Eine Studie, die im Jahre 2013 15.000 Bescheide ausgewertet hat, kam zu dem Ergebnis: 8% erwiesen sich als unzulässig falsch, weitere 25% waren in der Darlegung der Beweisführung mindestens mangelhaft. Zusammengerechnet ist das jeder dritte Bescheid. Als Anwalt kann ich bei vermeintlichen Ordnungswidrigkeiten in der Region Baden-Baden die mir vorgelegten Fälle prüfen.


Was biete ich Ihnen?

  • Erfahrung und Kompetenz im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Eingehende Beratung zu Ihrem Anliegen
  • Optimale Betreuung zur Durchsetzung Ihrer Interessen


Aus vielerlei Gründen kann ein Bußgeldverfahren anfechtbar sein, und ein Anwalt kann diese unrechtmäßig vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten aufdecken – ich übernehme in Baden-Baden und Umgebung diese Tätigkeit gerne für Sie. Wenn etwa die Beschilderung falsch ist, die Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft vorgenommen oder ausgewertet werden, die Eichprotokolle der Messgeräte abgelaufen sind oder ganz fehlen und und und. In diesen und vielerlei anderen Fällen ist die vermutete Ordnungswidrigkeit nicht sicher, und Sie müssen dann auch nicht zahlen oder sogar Punkte in Flensburg hinnehmen – denn es gilt immer noch der Grundsatz: unschuldig, bis die Schuld bewiesen worden ist.
 

Meine Leistungen sind unter anderem:

  • Beratung zum Vorgehen bei Bußgeldbescheiden
  • Prüfung und ggf. Beanstandung einer Messung
  • Formulierung eines Widerspruchs


Als Ihr Anwalt kümmere ich mich um angelastete Ordnungswidrigkeiten im Raum Baden-Baden, die Sie möglicherweise gar nicht begangen haben.

Als Ihr Blitzeranwalt bin ich in Baden-Baden und Region für Sie da

Sie sind geblitzt worden, fühlen sich aber dadurch zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt? Möglicherweise waren die Schilder missverständlich oder gar unzulässig aufgestellt, oder die Messbeamten waren ungeschult und haben deshalb die Technik fehlerhaft verwendet. Auch kann ein fehlendes oder abgelaufenes Eichprotokoll Indiz dafür sein, dass Sie keine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Als Ihr Anwalt kann ich mich des Blitzer-Bußgeldbescheids annehmen und prüfen, ob ein Anfechten des Bescheids möglich ist.

Beratend zur Seite stehen kann ich Ihnen als Anwalt auch, wenn mehr als nur ein Blitzer-Bußgeld fällig ist: dann beispielsweise, wenn Punkte in Flensburg drohen. Was oben bereits gesagt wurde, gilt auch hier. Die verwendeten Messmethoden müssen zulässig sein; die Eichprotokolle der Geräte müssen aktuell und vollständig sein, und auch bei der Beschilderung gibt es möglicherweise Lücken. Lassen Sie sich nicht von der vermeintlichen Sicherheit der Formulierung im Bescheid irritieren! Wie bereits geschrieben, können durchaus Mängel in Feststellung der Ordnungswidrigkeit und im Bescheid bestehen. Meine Erfahrung von Jahren, die ich im Verkehrsrecht habe, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie sich zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt fühlen. Mit aller gebotenen Sorgfalt kümmere ich mich um Ihr Anliegen und lege je nach Sachlage Widerspruch für Sie ein.

Jetzt Unterlagen einreichen und überprüfen lassen!

Urteile

Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldangelegenheiten)

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, wie Mobiltelefon, Navi, Diktiergeräte, Berührungsbildschirme etc nicht zur Benutzung in die Hand nehmen. Damit soll "dem Blindflug" den jeder Autofahrer zurücklegt, wenn er aufs Handy schaut, entgegengewirkt werden. Wer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur 1 Sekunde aufs Handy schaut, ist knappe 14 Meter "blind gefahren".

Das OLG Oldenburg (NZV 2018, 533) entschied am 25.06.2018 nun, dass ein Autofahrer aber während der Fahrt einen Taschenrechner benutzen darf. Erklärungsbedürftig ist aber, warum dieser ans Gesicht gehalten wird.

Mit dem Handy im Auto darf man telefonieren, wenn und solange der Motor manuell ausgeschaltet ist (nicht über die Start-Stopp-Automatik). Dies entschied das KG (Kammergericht Berlin), am 23.08.2018, Az. 3 Ws (B) 217/18

40 Jahre ohne Handy und Internet! Ein Bayer outet sich ... schauen Sie hier weiter...

Wenn Sie geblitzt wurden, gilt es, zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt war. Immer wieder gibt es Messungen, die einer Überprüfung nicht stand halten. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß hier weiter. Ich focht dies gegen das Landratsamt Rastatt für meinen Mandanten durch.

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In der angehängten PDF können Sie das Urteil nachlesen.

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Kommunen wollen Kosten beim Blitzen sparen und trotzdem Einnahmen in Form von Bußgeldern generieren. Das OLG Frankfurt beschloss erneut, dass dies in der durchgeführten Art und Weise nicht zulässig ist (Az. 2 Ss-OWi 295/17). Die Geschwindigkeitsmessungen müssen "hoheitlich" durchgeführt werden. Gibt die Kommune die Messung an Private ab, ist dies nicht mehr gewährleistet. Die Messung ist danach rechtswidrig.

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