Icon Kaufrecht

Sie haben eine Frage zum Kaufrecht?

Sind Sie Käufer?
Ist der Kaufgegenstand schlechter, als er sein sollte?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Ist die Ware schlechter, als sie sein soll, können Sie als Käufer Gewährleistungsansprüche haben und unter besonderen Voraussetzungen berechtigt sein, den Kaufpreis zurück zu verlangen. Auch weiterer Schadensersatz kommt in Betracht.
Käufer von „Diesel-Abgas-Autos“ können auch direkt gegen den Hersteller vorgehen.

Johann Wolfgang von Goethe:
„Habens gekauft; es freut sie baß. Ehman`s denkt, so betrübt sie das.“

Habe ich Sie richtig verstanden?

Haben Sie Garantieansprüche?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Mit einer vertraglich vereinbarten Garantie ist der Garantiegeber oder ggf der Verkäufer verpflichtet, Reparaturkosten zu übernehmen. Oft muss der Schaden aber vor der Reparatur dort gemeldet werden.

Habe ich Sie richtig verstanden?

Sind Sie Verkäufer?
Haben Sie den Kaufpreis nicht (voll) erhalten?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

„Viele Leute kaufen mit Geld, das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können.“
Lassen Sie sich bei der Beitreibung des Kaufpreises anwaltlich unterstützen. Auch Inkassoinstitute beauftragen am Ende oft nur einen Rechtsanwalt.

Habe ich Sie richtig verstanden?

Behauptet der Käufer Mängel des Kaufgegenstandes?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Als Verkäufer werden Sie vielleicht mit Mängeln konfrontiert, die Sie selbst nicht kannten. Oft kommt es darauf an, ob der Käufer dem Verkäufer „Arglist“ beweisen kann. Vermeiden Sie Fallstricke durch frühzeitige anwaltliche Beratung.

Habe ich Sie richtig verstanden?

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