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Sie haben eine Frage zum Erbrecht?

Möchten Sie zu Lebzeiten vorsorgen?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln.Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Gibt es eine Person Ihres Vertrauens mit Vorsorgevollmacht, kann oft die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht vermieden werden.

Habe ich Sie richtig verstanden?

Was ist eine Patientenverfügung?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder Eingriffe zu entscheiden. Sie können vorab regeln, dass durch spätere ärztliche Behandlungen Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird.

Habe ich Sie richtig verstanden?

Wollen Sie die Erbfolge regeln?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Die gesetzliche Erbfolge regelt den "Standardfall". Abweichende Interessen bleiben unberücksichtigt. Regelungsbedarf kann bestehen bei z. B. einer Patchworkfamilie, Stiefkindern, Bindungen zu anderen Ländern. Oder soll die Person, die Sie pflegt besser gestellt werden, als andere Erben?

Habe ich Sie richtig verstanden?

Ist der Erbfall eingetreten?
Wollen Sie das Erbe antreten?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Ist es richtig, das Erbe anzutreten? Als Erbe treten Sie in Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein? Bei dieser Entscheidung laufen Fristen.
War der Verstorbene Mieter? Wollen Sie das Mietverhältnis wirklich fortsetzen?

Habe ich Sie richtig verstanden?

Erben Sie alleine oder mit anderen?
Roland Czaikowski

Mein Rat für Sie:

Gibt es mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Diese handelt grundsätzlich gemeinschaftlich, also: alles zusammen. Das muß nicht "ewig" so sein. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Habe ich Sie richtig verstanden?

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