Winterreifenpflicht - sind Winterreifen im Winter vorgeschrieben?

Nach § 2 Abs.3a StVO besteht eine Winterreifenpflicht. Sie dürfen ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren. Soweit der Grundsatz.

Fahrer, die keine Winterreifen benutzen, können bei Unfällen ihren Versicherungsschutz riskieren. Es stellt eine Gefahrerhöhung nach § 23 I VVG dar, wenn Sie keine Winterreifen nutzen. Weiterhin könnte der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, § 81 VVG. Eine Leistungskürzung bzw. ein Regreß der Versicherung kann dann die Folge sein.

Das Amtsgericht Mannheim (Az. 3 C 308/14) entschied nach einem Glatteisunfall vom Oktober (!!) 2014 aber, dass eine Gefahrerhöhung nur dann bejaht werden kann, wenn der PKW bei durchgehend winterlichen Straßenverhältnissen längerfristig bzw. für längere Fahrten benutzt wird. Dies muß die Versicherung beweisen, was wohl nur gelingt, wenn der Fahrer "schwatzsüchtig" ist. Ein Unfall, der mit Sommerreifen bei einer Fahrt zum nächsten Kiosk passiert, hat also gute Aussichten, jedenfalls hinsichtlich des Versicherungsschutzes folgenlos zu bleiben.

Dies soll aber keine entsprechende Empfehlung sein. Immerhin drohlt zusätzlich auch ein Bußgeld von 60 € (mit 1 Punkt in Flensburg).

Video zum Winter

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