Strafzettel - ei, wer ist denn nun gefahren?

Bezichtigt sich eine Person selbst, das Kfz, welches geblitzt wurde, gefahren zu haben, so ist das zwar "gemein" gegenüber der Bußgeldbehörde. Strafbar ist das aber nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart durch Beschluß vom 7.4.2017, 1 Ws 42/17.

der Beschluss des OLG Stuttgart

und 2018 entschied das OLG Stuttgart wieder so

Eine falsche Verdächtigung liegt nur vor, wenn andere verdächtigt werden. Sich selbst darf man einem Verdacht aussetzen.

tja, falsch im Verkehr verhalten - also auch falsch angehalten....

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