Regulierung von Unfällen mit Auslandsbeteiligung

Hatten Sie einen Unfall mit ausländischer Beteiligung? Hier sind einige Besonderheiten zu beachten.

Ereignet sich der Unfall im Ausland, ist meist das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignete, anzuwenden. Sie können sich aber an eine in Deutschland ansässige Regulierungsgesellschaft wenden. Befragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt.

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