Kann die Unfallverletzte die Hausarbeit nicht mehr oder nur eingeschränkt erledigen, gibt es hierfür Schadensersatz in Form des Haushaltsführungsschadens

Das OLG Koblenz bemaß den Stundensatz für die hypothetische Haushaltshilfe im ländlichen Bereich auf 8 €/Stunde. Dieser Stundensatz gilt für die Zeit vor Einführung des Mindestlohns (seit 01.01.2015 per Verordnung auf 9,40 € West/ 8,65 € Ost; Az.: 12 U 798/14).

Aktuell urteilte das OLG Düsseldorf, dass für den Ersatz des Haushaltsführungsschadens von einem Stundensatz von 12 € netto auszugehen sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021 - 1 U 38/20 (LG Düsseldorf), BeckRS 2021, 13373). 

Auch das OLG Karlsruhe (Außensenat Freiburg) hält einen Stundensatz von 10 € für angemessen.

so putzen auch Männer ....

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