HWS-Scheudertrauma nach Autounfall

Rund 400.000 Mal pro Jahr diagnostizieren Ärzte nach einem Verkehrsunfall eine Verletzung derHalswirbelsäule (HWS), schreibt iww.de in einem Beitrag vom Juli 2001. Da liegt es auf der Hand, wenn Versicherer sich weigern, ein Schmerzensgeld zu leisten, um bei diesem "Massenphänomen" einzusparen. Dabei werden die Geschädigten gelegentlich in eine Ecke mit "Betrügern" gestellt. Versicherer behaupten unter Bezugnahme auf Gutachten, dass unter einer bestimmten Kollisionsgeschwindigkeit keine HWS-Verletzungen möglich seien.

Das AG Rastatt stellte in seinem Urteil vom 27.8.2021 (Az. 3 C 236/19) rechtskräftig fest, dass diese pauschale Behauptung der Beklagten (HUK regulierend für das Dt Büro Grüne Karte) unzutreffend ist.

Dabei schenkte das Gericht der Unfallgeschädigten Glauben und stützte sich zudem auf ein eingeholtes technisches Gutachten und auf ein medizinisches Gutachten. Beide hielten die Verletzungen der Unfallgeschädigten für möglich bzw. plausibel. Dieser Rechtsstreit zeigt, dass es manchmal für den Geschädigten notwendig ist, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, auch wenn hiervor ein langer Atem notwendig ist. Die Klage wurde im Juli 2019 erhoben. Das Urteil erging im August 2021, wobei keine Verzögerungen bei Gericht vorlagen. Für die Gutachten wurden rund 6.000 € einbezahlt, die nun im Rahmen der Kostenquote überwiegend der Schädigerversicherung zur Last fallen.

Anzunehmen ist, dass es für die Schädigerversicherung immernoch wirtschaftlich ist, solche Schmerzensgeldverfahren zu führen, da sich wohl viele Geschädigte abschrecken lassen, ein solches Gerichtsverfahren zu führen.

In solchen Fällen ist es zu empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der seinen eindeutigen Schwerpunkt im Verkehrsrecht hat.

 

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