Alkohol am Steuer

Jeder weiß: Alkohol und Kraftfahrzeug passt nicht zusammen. Nicht einmal nach dem Rastatter Weihnachtsmarkt (siehe Foto)!

Für Fahranfänger (Probezeit) gilt 0,0 Promille! Werden Ausfallerscheinungen beobachtet, wird es ab 0,3 Promille brenzlig. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500 € Geldbuße und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden. Vorsicht: diese werden erst nach 5 Jahren getilgt.

Mit 1,1 Promille fährt man am Steuer in eine Straftat. Der Führerschein wird entzogen und spätestens ab 1,6 Promille muß man zur MPU (früher "Idiotentest"), um dann einen Neuen zu bekommen. Wenn es denn nicht anders geht: auf diesen test sollte man sich immer vorbereiten. Zu jeder Klausur bereitet man sich vor - hierauf also auch! Wie das geht, zeigt Ihnen ein Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht versiert ist.

 

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